Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Mieter kann das Mietobjekt am Anreisetag ab 16.00 Uhr beziehen und hat das Mietobjekt am Abreisetag um 10.00 Uhr zu verlassen.
  2. Mieter, Gäste der Mieter und alle Parkbesucher haben sich an der Rezeption anzumelden.
  3. Gäste von Mietern entrichten die Kosten für Bettwäsche sowie Touristenbelastung.
  4. Der Mieter hat bei der Buchung eine Kaution bezahlt.
  5. Die Kaution dient als Sicherheitsleistung für die Eifelpark Kronenburger See GmbH.
  6. Möglicher Schaden, den der Mieter während der Mietperiode am Mietobjekt oder innerhalb des Ferienparks verursacht, wird mit dem Mieter abgerechnet. Auch Zusatzkosten, wie zusätzliche Reinigungskosten wegen übermäßiger Verunreinigung, können in Rechnung gestellt werden.
  7. Alle Gäste haben sich an die vom Park erlassenen Regeln zu halten, festgelegt unter anderem in der Parkordnung.
  8. Die Eifelpark Kronenburger See GmbH hat das Recht, den Mieter und mit ihm mitreisende Personen unverzüglich vom Park zu entfernen (bzw. entfernen zu lassen), falls die Hausordnung übertreten wird bzw. Anweisungen des Personals nicht befolgt werden. Der Mieter hat in diesem Fall kein Recht auf Rückerstattung des Mietpreises (bzw. eines entsprechenden Teiles).
  9. Jeder Besucher vom Eifelpark Kronenburger See muss sich gesellschaftlich akzeptabel und sozial verhalten.
    • Im Park Kronenburger See muss im Schritttempo gefahren werden. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 5 km/h. Autoverkehr ist nur erlaubt um das Gelände zu verlassen oder um zu Ihrem Parkplatz zu fahren.
    • Zwischen 22.00 und 08.00 Uhr herrscht auf dem Gelände absolute Nachtruhe. Wir bitten Sie, während dieser Zeit auf andere Parkgäste Rücksicht zu nehmen und dafür zu sorgen, dass es nicht zu Lärmbelästigungen kommt.
    • Es ist verboten auf dem Gelände ein Feuer zu entfachen.
    • Es ist erlaubt bei Ihrem Bungalow zu grillen, vorausgesetzt Sie halten sich an folgende Regeln: Benutzen Sie nur einen sicheren Grill, das Grillen mit Kohle ist nur nach vorheriger Absprache mit derRezeption erlaubt.
  10. Der Mieter benutzt das Mietobjekt ausschließlich als Ferienwohnung.
  11. Das Mietobjekt wird dem Mieter mit der Übergabe der Schlüssel zur Verfügung gestellt. Der Mieter liefert die Schlüssel am vereinbarten Abreisedatum um 10.00 Uhr an der Rezeption des Parks ab.
  12. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt sauber und in gutem Zustand zu übergeben.
  13. Das Mietobjekt mit dem darin vorhandenen Inventar gemäß der Inventarliste gilt als vom Mieter akzeptiert, sofern er nicht innerhalb von vier Stunden nach Beziehen des Mietobjekts Einspruch erhoben hat.
  14. Der Mieter muss bei Verdacht auf unsachgemäßen Gebrauch oder in Notfällen den Mitarbeitern der Eifelpark Kronenburger See GmbH jederzeit direkten Zugang zum Mietobjekt gewähren.
  15. Als Mieter des Mietobjekts dürfen Sie das Mietobjekt weder Dritten zur Miete bzw. Nutzung überlassen noch darin mehr Personen übernachten lassen als bei der Reservierung angemeldet. s.1.2
  16. Die Eifelpark Kronenburger See GmbH hat das Recht, den Vertrag sofort und ohne gerichtliche Intervention aufzuheben, falls sie feststellt, dass die vereinbarte Anzahl Personen in der Wohnung überschritten wird.
  17. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und das zugehörige Inventar sorgfältig zu behandeln.
  18. Der Mieter hinterlässt das Mietobjekt bei der Abreise in ordentlichem und besenreinem Zustand.
  19. Alle Schäden, die vom Mieter oder dessen Mitbenutzern am Mietobjekt zugefügt worden sind, hat der Mieter vor der Abreise an der Rezeption zu melden. Dies wird sofort abgerechnet.
  20. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt bei Abwesenheit immer ordnungsgemäß abzuschließen. Jeglicher Schaden, der sich aus der Verletzung dieser Verpflichtung durch den Mieter ergibt, stellt die Eifelpark Kronenburger See GmbH dem Mieter in Rechnung.
  21. Verluste des Schlüssels hat der Mieter umgehend der Eifelpark Kronenburger See GmbH zu melden und die entstandenen Kosten für den Zylinderwechsel zu entrichten.
  22. Der angefallene Müll, der während des Aufenthalts entstanden ist, muss spätestens am Abreisetag in die dafür vorgesehenen Container entsorgt werden.
  23. In den Preislisten wird aufgeführt, ob der Mieter Haustiere mitbringen darf, und wenn ja, wie viele Haustiere pro Unterkunft zugelassen sind. Kosten eines Aufenthalts von Haustieren sind in der Preisliste aufgeführt.
  24. Der Mieter hat eventuelle Anweisungen des Parks zu befolgen. Die Haustiere dürfen anderen Gästen nicht zur Last fallen. Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen.
  25. Das Auslassen des Bedürfnisses auf den Grundstücken und Flächen des Eifelparks Kronenburger Sees ist nicht gestattet. Entstandene Notdurft muss vom Tierhalter entfernt werden. Hunde dürfen nur außerhalb des Parks ausgeführt werden. Lassen Sie Ihr Haustier nicht auf Betten oder anderen Möbeln schlafen.
  26. Die Eifelpark Kronenburger See GmbH ist berechtigt, dem Mieter eine gleichwertige Ersatzunterkunft zur Verfügung zu stellen, falls das Mietobjekt wegen höherer Gewalt bzw. anderen Umständen nicht verfügbar ist.
  27. Die Eifelpark Kronenburger See GmbH übernimmt keine Haftung für Diebstahl (einschließlich Diebstahl aus Garderobenschränken im Schwimmbad), Verlust oder Schaden von oder an Sachen oder Personen jeglicher Art während oder infolge eines Aufenthalts in unserem Park.
  28. Die Eifelpark Kronenburger See GmbH übernimmt keine Haftung für die Tatsache, dass der Aufenthalt des Mieters auf dem Park nicht dessen Erwartungen entspricht.
  29. Die Eifelpark Kronenburger See GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die an Sachen oder Personen als Folge eines Aufenthalts auf dem Gelände oder durch die Verwendung der auf dem Gelände vorhandenen Einrichtungen entstanden ist.
  30. Die Eifelpark Kronenburger See GmbH haftet nicht für Schadenersatzansprüche, die durch Lärmbelästigung von Drittpersonen entstehen.
  31. Bei Beschädigung des Parkeigentums haben wir das Recht den Verursacher dafür haftbar zu machen.
  32. Trotz aller Sorgfalt und Anstrengung seitens der Eifelpark Kronenburger See GmbH kann es vorkommen, dass Sie Anlass zu einer Beschwerde haben. Beschwerden müssen sofort an der Rezeption des Parks gemeldet werden. Falls die Ursache einer Beschwerde nicht umgehend behoben werden kann oder nicht zu Ihrer Zufriedenheit behoben wird, müssen Sie die Beschwerde während Ihres Aufenthalts aufschreiben. Dazu können Sie das Beschwerdeformular verwenden, das an der Rezeption erhältlich ist. Diese Beschwerde muss von einem/einer Mitarbeiter(in) der Rezeption unterzeichnet werden.
  33. Die Eifelpark Kronenburger See stellt dem Mieter kostenfreien Zugang zum Internet. Die Eifelpark Kronenburger See haftet nicht für Missbrauch der Internetzuganges von Mietern.
  34. Die Eifelpark Kronenburger See haftet nicht für etwaige Ausfälle, Kapazitätsbeschränkungen des Internetzugangs.

Liebe Gäste,

leider ist der Boots- und Badebetrieb aufgrund der anhaltenden Sanierungsmaßnahmen am Kronenburger See weiterhin nicht möglich.

Spendenkonto der Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel

Kreissparkasse Vulkaneifel
IBAN: DE13 5865 1240 0000 3069 36
Spenden-Stichwort: „Hochwasserhilfe Vulkaneifel“